In der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses wurde über die Folgen des Inkrafttretens des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis gesprochen. Bei einer seitens der Bundesregierung vorgesehenen Geltung ab dem 01.04.2024 müssten ab diesem Tag sämtliche Fälle, in denen Menschen wegen Cannabisbesitzes verurteilt worden sind, auf eine anhaltende Strafbarkeit überprüft worden sein. Denn es würde rechtsstaatlichen Prinzipien entgegenstehen, wenn Menschen wegen legalen Verhaltens bestraft würden. Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Horst Förster:

„Die Vorstellung der Ampelkoalition von der Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze macht fassungslos. Gemäß Art. 313 des Einführungsgesetzes zum StGB müssen rechtskräftig verhängte Strafen wegen solcher Taten, die nach neuem Recht nicht mehr strafbar und auch nicht mit Geldbuße bedroht sind, mit Inkrafttreten des neuen Rechts erlassen werden, soweit sie noch nicht vollstreckt sind. Daher müssen in Mecklenburg-Vorpommern nach Aussage der Justizministerin 6.500 Verfahren von Staatanwaltschaft und Richtern überprüft werden.

Dies ist in der durch das Gesetz vorgesehenen Zeit bis zum 1. April dieses Jahres schlechthin nicht möglich. Besonders aufwendig sind in dieser Hinsicht Verfahren, in denen eine sogenannte Gesamtfreiheitsstrafe verhängt wurde, die nun nach Würdigung durch die Gerichte wieder aufgelöst und neu gefasst werden muss. Der hiermit verbundene erhebliche Aufwand wird die Strafjustiz lähmen und von ihrer alltäglichen Arbeit abhalten, so dass aktuelle Strafverfahren sich weiter verzögern. Meine Fraktion fordert die Landesregierung dazu auf, sich im Bundesrat für das Anrufen des Vermittlungsausschusses stark zu machen, um dieses ohnehin misslungene Gesetz zumindest aufzuhalten und so dafür zu sorgen, dass die Justiz die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze gewähren kann.“

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