Stephan Brandner fordert auch Ermittlungen gegen Mitglieder des Koalitionsausschusses
Berlin, 11. Februar 2020. Der stellvertretende Bundessprecher Stephan Brandner sieht in dem Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 8. Februar 2020 eine strafrechtlich relevante Nötigung von Thomas Kemmerich nach Paragraf 106 Strafgesetzbuch. In dem Papier des Koalitionsausschusses heißt es: „Die Wahl des Ministerpräsidenten in Thüringen mit einer Mehrheit, die nur durch Stimmen der AfD zustande kam, ist [...]