Berlin, 8. April 2020.

Nachfolgend dokumentieren wir den Beschluss des AfD-Bundesvorstandes vom 06.04.2020:

Am 20.03.2020 beschloss der Bundesvorstand, den informellen Zusammenschluss ‚Flügel‘ aufzufordern, sich bis zum 30.04.2020 aufzulösen. Um das umzusetzen, fordert der Bundesvorstand, wie in seiner Telefonkonferenz am 30.03.2020 bereits diskutiert, den ‚Flügel‘ hiermit auf, bis zum 30.04.2020:

1) zu erklären, dass alle Obleute (Landesbauftragten) abberufen und diese Strukturen aufgelöst sind;

2) die Logonutzung ‚Der Flügel‘ zu beenden und alle eingetragenen und/oder beantragten Wort- und/oder Bildmarken an eine vom Bundesvorstand beauftragte Markenrechts-Kanzlei zu übertragen;

3) die Webseite(n) des ‚Flügels‘ abzuschalten;

4) den ‚Flügel‘-Onlineshop zu schließen sowie

5) die ‚Flügel‘-Facebookseite(n) sowie – falls vorhanden, ebenso Instagram und/oder Twitter-Accounts – zu beenden und die Admin-Rechte soweit möglich an die Bundesgeschäftsstelle zu übertragen.

Der Beitrag Forderungen des Bundesvorstandes zur Auflösung des ,Flügels‘ erschien zuerst auf Alternative für Deutschland.