Zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 erklärt der agrarpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jens Schulze-Wiehenbrauk:
„Der Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 hat für Unmut bei den Landwirten gesorgt. Insbesondere die geplante Befristung der mehrjährigen Gewinnglättung auf sechs Jahre, anstatt wie erwartet unbefristet, stößt auf Unverständnis. Die Gewinnglättung war als Ausgleich für den Wegfall des Agrardiesels vorgesehen und wurde von den Bauern als eine langfristige Maßnahme erwartet.
Des Weiteren sorgt die geplante Ausnahme juristischer Personen in der Landwirtschaft von der Steuerentlastung für Irritation. Trotz ähnlicher Witterungs- und Marktrisiken sollen diese nicht von den geplanten Entlastungsmaßnahmen profitieren können. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Absenkung der Vorsteuerpauschale für Landwirte, die nun doch kommen soll, obwohl sie zuvor im Vermittlungsausschuss gestrichen worden war. Damit setzt sich die Regierung einfach über Verhandlungsergebnisse hinweg.
Darüber hinaus droht eine empfindliche Etatkürzung des Agrarhaushaltes 2025 um 250 Millionen Euro. Ein nicht hinnehmbarer Zustand.
Wenn die Landwirtschaft in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern auf dem internationalen Markt wettbewerbsfähig bleiben soll, muss eine umfangreiche Nachbesserung des Entwurfs erfolgen.“
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