Der Bundestag hat heute einen weitreichenden Beschluss gefasst, der die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken vorsieht. Dieser Schritt, basierend auf dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetz und dem Zwei-Säulen-Eckpunktepapier, eröffnet den Weg für den nicht-gewerblichen Eigenanbau sowie die Verteilung in sogenannten „Cannabis-Social-Clubs“. Ein zweiter Schritt sieht die Abgabe in lizenzierten Fachgeschäften vor, eingebettet in ein wissenschaftlich begleitetes Modellvorhaben. Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thomas de Jesus Fernandes:
„Der Beschluss des Gesetzes löst bei mir große Bedenken für die Zukunft aus. Besonders alarmierend ist die potenzielle Gefahr, die der Cannabis-Konsum für Jugendliche und junge Erwachsene darstellt. Missbrauch im Jugendalter kann langfristige Folgen wie kognitiven Beeinträchtigungen und ein erhöhtes Risiko für Depressionen und Suizidalität zur Folge haben. Der erleichterte Zugang zu Cannabis ‚für den Eigenbedarf‘ untergräbt, allen Beteuerungen zum Trotz, den Jugendschutz. Eine effektive Kontrolle wird nicht stattfinden. Das öffnet dem Missbrauch Tür und Tor. Zudem brauchen im Zuge des Gesetzbeschlusses die kommunalen Suchtberatungs- und präventionsstellen eine bessere finanzielle Ausstattung. Die Kommunen sind klamm. Um Folgeschäden zu minimieren, muss das Gesetz schnellstens nachgebessert werden.
Die Rolle von Medizinalcannabis für die Therapie schwerwiegender Erkrankungen ist wiederum eine andere Debatte. Eine strengere Regulierung und Bewertung von Medizinalcannabis nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) könnte diese Medikamente entmystifizieren, ihren Nutzen objektivieren und gleichzeitig die Kosten für die Versicherten senken. Es ist an der Zeit, eine ausgewogene und evidenzbasierte Cannabispolitik zu verfolgen, die sowohl die öffentliche Gesundheit schützt als auch den medizinischen Nutzen von Cannabis sinnvoll integriert.“
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