Der Opt-In-Ansatz gibt den Patienten die Kontrolle über ihre eigenen Gesundheitsdaten. Indem sie aktiv zustimmen, ihre Informationen für Forschungszwecke oder andere Anwendungen freizugeben, wird das Risiko unautorisierten Zugriffs erheblich minimiert. Die Freiwilligkeit dieses Prozesses ist der Schlüssel zur Bewahrung der persönlichen Freiheit und Privatsphäre. Zur Debatte um die Einführung des elektronischen Rezepts („E-Rezept“) erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thomas de Jesus Fernandes:
„Die Einführung des E-Rezepts ist zweifellos ein Schritt in die digitale Zukunft des Gesundheitswesens. Doch während die Vorteile der elektronischen Verschreibung von Medikamenten offensichtlich sind, muss die Option des Opt-Ins möglich sein. Denn: Wir möchten keinen gläsernen Patienten!
Datensicherheit hat in der Vergangenheit nicht immer höchste Priorität genossen. Wie sicher sind also die Patientendaten? Behörden und Institutionen haben bereits Schwächen in Bezug auf den Schutz sensibler Informationen gezeigt. Daher ist es unerlässlich, dass angemessene Sicherheitsvorkehrungen und transparente Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre implementiert werden, bevor flächendeckend das E-Rezept eingeführt wird.
Es steht außer Frage, dass die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke von großem Nutzen sein kann. Allerdings müssen wir gleichzeitig sicherstellen, dass die Privatsphäre und die persönlichen Daten der Patienten gewahrt bleiben. Die Verlockung, sensible Gesundheitsinformationen für andere Zwecke zu nutzen, könnte für Menschen mit unlauteren Absichten zu groß sein.“
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