Das Landesverfassungsgericht in Greifswald hat in einer vorläufigen Einschätzung festgestellt, dass das Konnexitätsprinzip im Fall des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes möglicherweise keine Anwendung findet, da das Gesetz auf Bundesebene erlassen wurde und nicht auf Landesebene. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jens-Holger Schneider:
„Der Bund handelt dreist, wenn er den Kommunen immer mehr finanzielle Bürden auferlegt, sich aber bei der Finanzierung raushält. Es besteht Regelbedarf, denn es kann nicht sein, dass sich der Bund aus der Verantwortung stiehlt. Die Problematik ist dabei nicht nur auf das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz beschränkt, sondern betrifft unter anderem auch das Bundesteilhabegesetz. Die klammen Kommunen schultern die Finanzlast. Der rot-roten Landesregierung ist anzuraten, auf Bundesebene schleunigst für eine Klärung der Finanzierung zu sorgen.“
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