Zu den Plänen des Bundesgesundheitsministers, die Fallpauschalen in Krankenhäusern zu reformieren, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thomas de Jesus Fernandes:
„Man will weg von der reinen Fallvergütung durch das DRG-System, hin dazu, mehr die Vorhaltekosten wie Ausrüstung und Personal zu berücksichtigen. Auch sollen die Krankenhäuser mehr ambulante Behandlungen durchführen und dafür bessere Konditionen als die bisherigen ambulanten Leistungserbringer bekommen. Letzteres wird noch weniger ambulante Vertragsärzte motivieren, sich mit einer Praxis im ländlichen Raum nieder zu lassen. Die Ärztedichte wird so weiter abnehmen.
Lauterbach spricht das hehre Ziel aus, er wolle zu mehr Klasse statt Masse. Selbst er bewertet also die aktuelle medizinische Versorgung als eher schlecht und stellt sich selbst als Gesundheitsminister ein schlechtes Zeugnis aus. Mehr Qualität soll nun dadurch erreicht werden, dass sich die Krankenhäuser spezialisieren. Es soll mit klaren Vorgaben definiert werden, welche Krankheit in welchem spezialisierten Krankenhaus behandelt werden soll. Im Umkehrschluss bedeutet das aber, dass Patienten dann weitere Wege in Kauf nehmen müssten und dass am Ende Zuweisungen erfolgen, wer sich mit welcher Krankheit an welches Krankenhaus zu begeben hat. Zudem sollen die Krankenhäuser klassifiziert werden in die Stufen lokal, regional und überregional. Schöne Planwirtschaft!
Die Fallpauschalen bedeuten das Aus für Frühchenstationen in Mecklenburg-Vorpommern. Dass diese Stationen für Krankenhäuser auf dem Land trotz niedriger Geburtenrate immanent wichtig sind, fällt vom Tisch. Von einem kinderfreundlichen Bundesland kann dann keine Rede mehr sein. Der Bundesminister fällt also der hiesigen SPD-geführten Regierung in den Rücken.
In einigen Bundesländern wie Bayern und NRW regt sich schon das Misstrauen, dass von Berlin aus mit diesen theoretischen Konzepten die Länderhoheit über das Krankenhauswesen beschnitten werden soll. Wer aus der „hochkompetenten“ Krankenhauskommission hat eigentlich mal die Perspektive der Patienten mit einbezogen? Patienteninteressen stehen hinten an. Es geht in erster Linie um bessere Planbarkeit mit dem Ressourcenmangel, Ausrüstung, Ärzte und Pflegepersonal.
Für Mecklenburg-Vorpommern bedarf es der Berücksichtigung von Krankenhäusern jeder Größe. Die Länder können die Finanzierung allein nicht stemmen, hier ist der Bund in der Pflicht. Wann immer möglich, muss Ergebnisqualität die Grundlage für die Messung des Behandlungserfolgs sein. Lauterbach hingegen will Qualität durch die Vorgabe von Strukturqualitätsmerkmalen definieren, dies wird dem Ziel der Qualitätsverbesserung nicht gerecht. Außerdem hatte Lauterbach die Überwindung der Fallpauschalen angestrebt – auch DRGs genannt – und nicht deren Weiterentwicklung.“
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