Zur heutigen Vorstellung des geplanten neuen Beteiligungsmanagements und Beteiligungsberichtes 2019 bis 2021 durch Finanzminister Dr. Heiko Geue erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Schmidt:
„Es ist mehr als kritikwürdig, dass zwischen 2017 und 2022 kein Beteiligungsbericht im stets von der SPD geführten Finanzministerium erschienen ist. Mit Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit und Opposition hat das wenig zu tun. Von daher ist es ein Tippelschritt in die richtige Richtung, wenn jetzt zumindest der Wille besteht, sich einem adäquaten Beteiligungsmanagement anzunehmen und wieder neue Berichte und Regeln zu schaffen. Wie dies alles konkret aussehen soll, dies ließ der Minister wiederum leider noch in der Zukunft. Von 71 Landesbeteiligungen haben es auch nur sage und schreibe 46 in den Bericht geschafft.
Zur vergangenen Plenarsitzung (49. KW) hatte die AfD-Fraktion bereits einen Antrag eingereicht, welcher vorsah, dass nicht nur der Beteiligungsbericht, sondern auch ein Vergütungstransparenzbericht mit zum Beispiel Sparkassenchefs kontinuierlich und jährlich publiziert werden soll. Aufgrund der Masse an Anträgen der Landesregierung wurde unser Antrag leider verschoben. Ebenso leider kündigte Finanzminister Geue heute bereits an, dass der Bericht nur alle zwei Jahre erscheinen soll. Andere Länder wie Sachsen-Anhalt sind da stringenter und liefern jährlich einen Bericht ab. Auch inhaltlich wäre es gut, wenn mehr Zahlen und Fakten präsentiert werden würden: für den steuerzahlenden Bürger ist es eher von Interesse, wie bspw. Sitzungsgelder und Entschädigungen für Aufsichtsratsmitglieder konzipiert sind und nicht deren Aufteilung nach Geschlechtern. Ebenso wären mehr Fakten über den Renaturierungsprozess und dessen Finanzrücklagen bei der Ihlenberger Abfallgesellschaft wünschenswert.
Die Zahl der Betriebsräte und Tarifbindung bleibt derweilen unbekannt. Es entbehrt zudem der Logik, dass die beiden Uniklinika in dem Bericht nicht aufgeführt werden, während gleichzeitig andere Anstalten des öffentlichen Rechtes wie der der Landesforst wohl vermerkt sind. Dies alles ist mehr als schräg, wenn man bedenkt, dass die Landesregierung über die Details ihrer Beteiligungen jahrelang keine Kenntnis hatte und selbst zum heutigen Stand sich weiterhin das Recht vorbehält, dahingehend vorsichtig und „zurückhaltend“ zu berichten.
Unsere Gesellschaft samt Steuerzahler dürfen und sollen nicht nur wissen, was im Haushalt eingeplant wird, sondern auch was konkret die Landesunternehmen und Beteiligungen planen, an Spitzengehältern zahlen und was sie umsetzen. Es kann nicht sein, dass auch weiterhin Landesbeteiligungen wie der Fährhafen Sassnitz oder die Eichdirektion Nord bei der Offenlegung von ihren Managergehältern mauern. Inwiefern eine Bündelung von Rechten und Wissen beim Finanzminister und der Ministerpräsidentin nun weiterhilft, das werden wir als AfD-Fraktion kritisch begleiten.
Man gewinnt eher den Eindruck, dass die Landesregierung durch die dezentrale Verwaltung der vergangenen Jahrzehnte planlos war und nun unter Panik und wohlverdientem Stress sich einen Überblick verschaffen will.“
Redaktionelle Hinweise:
- Den Beteiligungsbericht des Finanzministeriums für die Jahre 2019 bis 2021 können Sie hierherunterladen.
- Den Antrag des Abgeordneten Martin Schmidt, welche im für den Monat Januar angesetzten Plenarwoche entsprechende Behandlung findet, können Sie vorab hier einsehen. Thematik: Die Einführung einer jährlichen Berichterstattung zu den Beteiligungen des Landes.
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