Die heutige Landespressekonferrenz des Kultusministeriums und der Vorstellung ihrer jüngsten Datenerhebung in Form eines landesweiten und ersten „Kulturmonitorings“ kommentiert die kulturpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner mit folgenden Worten:
„Ministerin Martin hat heute die Ergebnisse einer landesweit angelegten Bestandsaufnahme der hiesigen Kulturförderung präsentiert. Ein eindrucksvolles Ergebnis wie auch ein für zukünftige Entscheidungen hilfreiches Instrumentarium, insofern hiermit nun ein detaillierter Überblick über die ausgeschütteten Finanzen des Landes Mecklenburg-Vorpommern in einem breit angelegten Verständnis von Kulturprojekten nun verfügbar ist.
Die abgeschlossene Studie soll vor allem als Grundlage für die zum Jahresende zu verabschiedende neue Kulturförderrichtlinie dienen. Was leider bei der Darlegung von Frau Martin wie auch den Ergänzungen der stellvertretenden Leiterin der Kulturabteilung, Katerina Schumacher, zu vermissen war: Details und Informationen zu den entsprechenden Leitlinien dieser „neuen“ Kulturförderlinie.
Welches Gremium entscheidet anhand welcher Parameter zu der Validität bzw. Priorisierung von Kulturprojekten in MV? Um es beispielhaft und konkret zu erfragen: Warum erfährt das Künstlerhaus Lukas die gleiche Fördersumme wie die Festspiele MV?
Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind hier gefragt, um potentielle Privatinteressen wie auch politische Tendenziösitäten auszuschließen. Die Erhebung von empirischen Daten ist ein objektiver Prozess, deren anschließende Analyse und Interpretation sind unweigerlich subjektiver Natur. Die deutschen Steuerzahler haben das Recht auf die anschauliche Darlegung hinsichtlich der Entscheidungsfindung der Landesregierung, was sie für Kultur und ergo für förderwürdig erachten – vor allem, wenn das Land richtig und wichtig den Etat für Kulturförderung um 2,5 Prozent im nächsten Jahr anschrauben will.“
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