Berlin, 26. Oktober 2022.
Für die leitenden Mitarbeiter beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind mehr als großzügige Ruhegehälter keine Seltenheit: So werden Direktoren und Intendanten teils mit sechsstelligen Summen pro Jahr für den Fall abgesichert, dass deren Verträge vor dem Eintritt ins Rentenalter nicht verlängert werden. Beim RBB habe man bereits nach einem Arbeitstag Anspruch auf ein üppiges Ruhegehalt.
Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, macht deutlich, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk keine Gelddruckmaschine ist, sondern von Zwangsbeiträgen lebt:
„Die üppige Versorgung der Führungsriege des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird aus unser aller Zwangsbeiträgen finanziert, die einem attraktiven Fernseh- und Radioprogramm zugutekommen müssen. Es darf daher nicht sein, dass die Rundfunkanstalten überwiegend der luxuriösen Versorgung Einzelner dienen und unser Grundgesetz ausgenutzt wird, um denen einen sorgenfreien Lebensabend zu finanzieren. Als AfD stehen wir für einen völligen Neuanfang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: schlankes Programm, schlanke Gehälter und keine Zwangsbeiträge. Nur so kann ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Deutschland noch eine Chance haben.“
Der Beitrag Stephan Brandner: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk – irre Versorgungsansprüche! erschien zuerst auf Alternative für Deutschland.