Zur heutigen Sitzung des Rechtsausschusses erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Horst Förster:
„Im Rechtsausschuss des Landtags fand heute die Anhörung von Sachverständigen zur beabsichtigten Änderung des Betreuungsrechtsausführungsgesetzes statt. Dabei ging es im Wesentlichen um die Finanzierung der 35 anerkannten Betreuungsvereine. Die Sachverständigen haben übereinstimmend und überzeugend dargelegt, dass der im Entwurf vorgesehene Festbetrag von 200.000 € für sämtliche Vereine angesichts der mit der Reform des Betreuungsrechts gewachsenen Aufgaben nicht ausreicht.
Obwohl der Bundesgesetzgeber eine ‚bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung‘ vorschreibt und die Betreuungsverbände ihren Bedarf deutlich angemeldet haben, setzt sich die Landesregierung schlicht darüber hinweg und setzt ohne jegliche Berechnungsgrundlage einen offensichtlich nicht ausreichenden Betrag fest. Dabei macht sie sich nicht einmal die Mühe, diesen Betrag in irgendeiner Weise aufzuschlüsseln.
Die Landesregierung nimmt damit sehenden Auges in Kauf, dass die Betreuungsvereine mangels ausreichender Finanzierung ihre Aufgaben nicht gesetzeskonform erfüllen können oder insolvent werden. Damit handelt sie zu Lasten der Schwächsten unsozial und verantwortungslos.“
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