Auf Antrag der AfD sollte sich die Justizministerin heute im Rechtsausschuss dazu äußern, zu welchem Ergebnis die Prüfung der vorliegenden Gutachten zu den Möglichkeiten einer Auflösung der Stiftung geführt habe. Dabei sollte insbesondere dazu Stellung genommen werden, wie sich die Vereinbarung zwischen Stiftungsvorstand und Landesregierung auswirke. Die Justizministerin wich einer klaren Stellungnahme aus. Sie bestätigte lediglich ihre frühere Auffassung, dass sie als Stiftungsaufsicht keine Möglichkeit sehe, die Stiftung wegen Gemeinwohlgefährdung aufzuheben. Im Übrigen war ihr eine klare Aussage dazu, welchem Gutachten sie folge und ob sie die Voraussetzungen für eine Auflösung der Stiftung für gegeben halte, nicht abzuringen. Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher AfD-Fraktion Horst Förster:

„Offensichtlich will sich die Ministerin aus dem Streit um die Stiftung heraushalten. Dabei hat sie sich zur Frage einer Aufhebung der Stiftung wegen Gemeinwohlgefährdung klar positioniert und damit auch zum Ausdruck gebracht, dass eine Auflösung der Stiftung durch den Stiftungsvorstand kaum möglich ist. Die gegensätzlichen Positionen zwischen Ministerpräsidentin und ihrer Justizministerin werden sich auf Dauer nicht verschleiern lassen.

Die Justizministerin wird spätestens dann Flagge zeigen müssen, wenn es darum geht, die von einem von der Ministerpräsidentin eingesetzten Gefälligkeitsvorstand verfügte Auflösung der Stiftung zu genehmigen. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Auflösung der Stiftung liegen nämlich derzeit nicht vor und es nicht absehbar, weshalb sie in einigen Monaten vorliegen sollten. Die Stiftung kann unbestritten ihre Ziele des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes verwirklichen.“

 

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