Zu der kleinen Anfrage zum Thema Tierquälerei und „Animal-Crushing-Videos“ erklärt der tierschutzpolitische Sprecher der Fraktion der AfD, Jens-Holger Schneider:

„Sogenannte Animal-Crushing-Videos sind äußerst gewaltvolle pornografische Filme, in denen Tiere zur Luststeigerung und sexuellen Befriedigung grausam gequält, verbrannt, zerstückelt und getötet werden. So werden zum Beispiel Kleintiere wie Mäuse, Hamster und Meerschweinchen mit Schuhen oder barfuß zertreten oder anderweitig gequält. 2016 ist es somit zu mindestens 15 Fällen dieser Straftaten in Mecklenburg-Vorpommern gekommen. Das ist erschreckend und widerlich.

Dass der Straftatbestand des „Animal-Crushing“ erst ab 2016 erfasst wurde, ist der Tatsache geschuldet, dass es seit diesem Zeitpunkt eine detaillierte Filtermöglichkeit in den Datenbanken der Strafverfolgungsbehörden gibt.

Darüber hinaus wurden seit dem Jahr 2000 in Mecklenburg-Vorpommern 164 Tierhaltungsverbote ausgesprochen. Diese Verbote beruhen auf Tiermisshandlung, Vernachlässigung, unzureichender Versorgung oder unzumutbarer Haltung, die Qualen bei den Tieren verursacht.

Der Skandal ist, dass diese Haltungsverbote nur bei den im Landkreis zuständigen Veterinärämtern erfasst und bei Umzug nicht weitergemeldet werden. Zieht ein Tierquäler in einen anderen Landkreis um, kann er dort wieder Tiere halten. Hier muss zwingend nachgebessert werden.“

Redaktioneller Hinweis:

Anfrage der AfD-Fraktion und Antwort der Landesregierung: siehe Anhang

Antwort_KA_JHS_579

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