Laut Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion ist die Zahl der erfolgreichen Dublin-Rücküberstellungen von 363 im Jahr 2016 auf 23 im Jahr 2021 zurückgegangen. Dem Dublin-Abkommen zufolge soll jeder Asylantrag auf dem EU-Hoheitsgebiet nur durch einen Staat geprüft werden. Zur Situation der nach Mecklenburg-Vorpommern kommenden ukrainischen Kriegsflüchtlinge und zur mangelnden Rechtsdurchsetzung des geltenden Aufenthaltsrechts erklärt der migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jan-Phillip Tadsen:
„Der Unterschied zwischen einer meist illegal über Kontinente stattfindenden Migrationsbewegung und der temporären Aufnahme von echten Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine ist offensichtlich. Unser Land muss sich aktuell für eine echte Flüchtlingskrise in Mecklenburg-Vorpommern rüsten und alles dafür tun, wirklich vorbereitet zu sein. Dazu gehört auch, dass tausende ausreisepflichtige Personen zurückgeführt werden.
Das Innenministerium will kurzfristig zur Bewältigung der ‚extrem dynamischen Lage‘ (Pegel) landesweit 2.000 Plätze bereitstellen. Nach meinen Informationen sind wir davon noch ein großes Stück weit entfernt. Es wäre eine unkontrollierte und damit schreckliche Situation, wenn wir geltendes Aufenthaltsrecht nicht konsequent durchsetzen und gleichzeitig ukrainische Kriegsflüchtlinge keinen Platz bei uns finden!“
Redaktioneller Hinweis:
Anfrage der AfD-Fraktion und Antwort der Landesregierung: siehe Anhang
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