Die Landesregierung nutzt den schuldenfinanzierten MV-Schutzfonds, um lange vor der Corona-Pandemie geplante Maßnahmen zu finanzieren. Das zeigt die Antwort auf eine Kleine Anfrage des haushaltspolitischen Sprechers der AfD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Martin Schmidt. Dazu erklärt dieser:

 

„Gelegenheit macht nicht nur Diebe, sondern auch kreative Haushaltspolitiker. Weil die Corona-Pandemie eine Ausnahme von der Schuldenbremse bietet, greift die Landesregierung zu. Über 350 Millionen Euro Ausgaben mit Pandemie-Bezug findet sie in ihrer mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2024. Die will sie mit Schulden finanzieren. Das Problem: die Finanzplanung stammt aus dem Juli 2019.

 

So plante die Landesregierung z.B. bereits damals rund 130 Millionen Euro für die Digitalisierung der Landesverwaltung in den Jahren 2022 bis 2024 ein. Dafür gab es gute Gründe. Jetzt ist das aber auf einmal irgendwie Corona-bedingt.

 

Für den Landesrechnungshof ist die Sache klar: Notlagenkredite darf es nur für Maßnahmen geben, die durch die Pandemie verursacht sind. Einen konkreten Veranlassungszusammenhang forderte auch der Hessische Staatsgerichthof, als er das schuldenfinanzierte Sondervermögen des Landes Hessen für rechtswidrig erklärte.

 

Wir werden sehen, wie unser Landesverfassungsgericht über die anhängige Klage der AfD Fraktion entscheidet. Für uns gilt weiterhin: besser seriös als allzu kreativ.“

 

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