Das Landgericht Berlin hat in seiner Entscheidung vom 28.10.2021 ein weiterführendes Urteil zur Diskussion um Verwahrungsentgelte und Negativzinsen getroffen. Diese Entscheidung betrifft auch Sparer in Mecklenburg-Vorpommern. Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Schmidt:

 

„Das originäre Kreditgeschäft, z.B. der öffentlich-rechtlichen Sparkassen und genossenschaftlichen Volksbanken wurde durch die Politik der EZB ohnehin bereits schwer in Mitleidenschaft gezogen. Übertriebene Eigenkapitalanforderungen und Nullzins führen zu immer weiterwachsenden Gebühren und haben das risikofreie Sparen nahezu unmöglich gemacht.

 

Zusätzlich aber auch noch Negativzinsen auf Bankeinlagen zu verlangen, ist untragbar und schadet unseren Bürgern, Unternehmern, aber auch dem eigenen Staatswesen enorm. So kann von einer ‚Sparkasse‘ kaum mehr die Rede sein.

 

Weitere Urteile könnten nun auch unsere Banken in MV beeinflussen, die Kosten und Auflagen nicht ohne Grund auf die Kunden umwälzen. Der Fisch stinkt vom Kopfe her. Ministerpräsidentin Schwesig und ihr Finanzministerium müssen offensiv für einen Kurswechsel in Frankfurt werben. Negativzinsen und Verwahrungsentgelte darf es auf Erspartes nicht geben. Schon jetzt wechseln immer mehr Menschen zu Privatbanken und kehren den klassischen Volks- und Sparbanken den Rücken. Das hat Auswirkungen auf ein ganzes System.“

 

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