Zum Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen erklärt der Abgeordnete der AfD-Fraktion, Christoph Grimm:

 

„Der Gesetzentwurf der Linken ist von der Merkel-Machtmaschine geradezu überrollt worden, die in zentralistischer Manier den Bundesländern das Heft des Handelns geradezu aus der Hand geschlagen hat. Denn der Bund hat mit der Einfügung des § 28b Infektionsschutzgesetz mehr als eindrucksvoll deutlich gemacht, dass er zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nahezu alle Zuständigkeit an sich zu ziehen entschlossen ist. Wozu dann noch dieser Gesetzentwurf? Er kommt deutlich zu spät. Die Linke zeigt sich trotzdem uneinsichtig und nimmt den Entwurf nicht zurück.

 

Nochmal zur Erinnerung: Das Infektionsschutzgesetz fällt in den Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung nach Artikel 72 Grundgesetz. In dessen Bereich haben die Länder nur dann die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit keinen Gebrauch macht. Mit diesem Gesetz haben sich alle Beteiligten – die Kanzlerin, die Ministerpräsidenten und die Abgeordneten des Bundestages, die für das Gesetz gestimmt haben – vom Föderalismus-Modell des Grundgesetzes endgültig verabschiedet. Die Ministerpräsidenten haben sich auch ein Stück von ihrem eigenen Amt verabschiedet. Besonders verheerend ist, dass den Bürgern der Verwaltungsrechtsweg entzogen wurde.

 

Die Linke ist, was die Rechtslage betrifft, offenbar nicht auf der Höhe der Zeit. Letzten Endes bleibt von dem Gesetzentwurf nicht viel übrig, er ist Augenwischerei.“

 

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