Die Fraktionen der Regierungskoalition und der Linken wollen vor dem Hintergrund einer jüngst beschlossenen Gesetzesänderung vom Landtag feststellen lassen, dass wegen einer fortdauernden „Naturkatastrophe“ und einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen bis zum 30. Juni 2021 teilweise unmöglich ist. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Jens-Holger Schneider:

 

„Das Begehren der Regierungsparteien und der Linken – wie zuletzt häufig im Blockparteienverbund – offenbart, was die AfD-Fraktion befürchtete. Mit der Pandemiekeule wird das Fundament der Demokratie beschädigt. Wer Entscheidungsprozesse schon in ihrem Ausgangspunkt, als Grundrecht des Souveräns, in Frage stellt, greift an die Wurzel unseres politischen Selbstverständnisses. Wahlen bilden schlechthin die Basis unseres freiheitlichen Gemeinwesens. Und dies im entscheidenden Wahljahr 2021 mit den Bürgermeister-, Landrats-, Landtags- und Bundestagwahlen.

 

Wir fordern die fristgerechte Durchführung aller anstehenden Wahlen unter Einhaltung der üblichen Hygienemaßnahmen.“

 

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