Am heutigen Tage erhielt der NSU-Untersuchungsausschuss die Mitteilung, dass bei angeforderten Aktenlieferungen nicht, wie in den Beweisbeschlüssen gefordert, sämtliche Akten über ein eingerahmtes Beweisthema geliefert werden, sondern es beim Verfassungsschutz anscheinend eine Vorauswahl gibt, was für den Beweisgegenstand relevant sei und was nicht. Hierzu erklärt der Obmann des NSU- Untersuchungsausschuss Bert Obereiner:
„Es ist schon seltsam, dass der zu Untersuchende entscheidet, was für seine Untersuchung einschlägig ist und was nicht. Dieses Verfahren könnte jedoch Antwort auf die Frage nach den schleppenden Aktenlieferungen sein. Bis zum heutigen Tage ist erst die Hälfte eingetroffen.
Das Mitglied im NSU-Untersuchungsausschuss und parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion Prof. Dr. Weber ergänzt:
„Unter diesen Umständen kann von einer vertrauensvollen Arbeit zwischen Exekutive und Legislative, um den Untersuchungsauftrag zum Wohle unserer Bürger mit Leben zu erfüllen, nicht die Rede sein. Mit dieser Art und Weise wird jeder Untersuchungsausschuss ad absurdum geführt!“
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