Zur heutigen Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) zu den Wohlfahrtsverbänden sowie den Pressemitteilungen von CDU und der Linken erklärt der Obmann der AfD-Fraktion, Thomas de Jesus Fernandes:
„Die Linke springt zum wiederholten Male der SPD bei. Sie haben genau das gemacht, was die CDU in ihrer Pressemitteilung versucht, bei der AfD zu kritisieren. Die CDU wiederum hat mit dem Ausschussvorsitzenden Jochen Schulte heute einen Antrag zum Verbleib der Untersuchungsakten und deren Umgang gestellt. Deren Inhalt: Das Ausschusssekretariat, unter der Fuchtel der SPD, prüft alle Drucksachen, Protokolle, Vermerke und sonstige Unterlagen auf deren Archivwürdigkeit und bestimmt selbst, was der Vernichtung zugeführt werden kann und was für die Zukunft weiter schriftlich erhalten bleiben soll. Sollen also gezielt Akten vernichtet werden, um den Wohlfahrts-Altparteien-Filz weißzuwaschen?
Wäre das unser Antrag gewesen, hätte der SPD-Vorsitzende ihn wegen Unbestimmtheit gar nicht erst zur Abstimmung zugelassen. Keine festgelegten Kriterien – das gab es in der Vergangenheit auch bei der Wohlfahrt, genau das öffnete Tür und Tor für Willkür und Missbrauch. Dieser Beschluss ist über all dem unnötig, da Mecklenburg-Vorpommern ein Archivgesetz hat, in dem alles geregelt ist. Sollen also mit politisch gefälligen Sonderregelungen bestehende Gesetze umgangen werden?
Darüber hinaus wird von CDU und der Linken verschwiegen, dass das Ausschusssekretariat unser am 26.10.2020 fristgerecht eingereichtes Sondervotum als Ausschussdrucksache falsch datiert und eigenmächtig gekürzt an den Entwurf des Abschlussberichtes angefügt hat. Dies ist eindeutig rechtswidrig und geschah unter dem Ausschussvorsitzenden – Jochen Schulte, SPD.
Die AfD hat die Beendigung des Untersuchungsausschusses vehement abgelehnt, da die SPD-CDU-Koalition fortdauernd den vom Landtag beschlossenen Untersuchungsgegenstand rechtswidrig eingeschränkt hatte, sodass von der ordnungsgemäßen Untersuchung nicht die Rede sein konnte. Dass die Linksfraktion sich bei dieser Entscheidung enthalten hat, verwundert nicht weiter, da diese sich im Verlauf des ganzen Verfahrens stets indifferent verhielt. Opposition? Fehlanzeige! Die Annahme der Linksfraktion, die AfD würde befürchten, dass bei der Abwicklung des Ausschusses die Landtagsverwaltung Akten und Unterlagen nach Gutdünken verschwinden lassen würde, zeigt erneut, dass sie nicht einmal die Zeit aufbringen möchte, die Anträge aufmerksam durchzulesen, für die sie stimmt. Wenn Herr Koplin in seiner Pressemitteilung das berechtigte Verlangen der AfD, das Sondervotum vollständig dem Abschlussbericht beizufügen, anzweifelt, dann kann ihm nur empfohlen werden: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.“
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