Berlin, 3. September 2020. Grüne führen in Berlin islamisches Kopftuch bei Staatsanwaltschaft ein.
In Berlin können muslimische Rechtsreferendarinnen demnächst vor Gericht die Anklageschrift auch mit einem Kopftuch vortragen. Diese Entscheidung verkündete der grüne Justizsenator Behrendt am Mittwoch im Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses, wie der Tagesspiegel berichtet.
Zum islamischen Kopftuch vor Gericht für Berliner Rechtsreferendarinnen erklärt Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin:
„Die Islamisierung Deutschlands wird mit diesem Zeichen der Unterwerfung unter den politischen Islam weiter vorangetrieben. Ein grüner Justizminister begeht diesen Tabubruch und gibt den wichtigen Grundsatz der Neutralität des Staates auf. Polizistinnen, Richterinnen, Staatsanwältinnen usw. dürfen niemals im Dienst das islamische Kopftuch der Unfreiheit tragen. Dies ist mit unseren Werten von Freiheit und Selbstbestimmung in Deutschland nicht vereinbar. Wer im Staatsdienst vor Gericht unbedingt Kopftuch tragen möchte, kann das gerne tun – in islamischen Staaten, aber nicht bei uns. Davon abgesehen ist es geradezu grotesk, dass ein Justizminister das in Berlin nach wie vor gültige Neutralitätsgesetz ignoriert.
Wohin es führt, wenn man die Islamisierung eines Landes nicht rechtzeitig stoppt, sieht man in Frankreich, wo die Mehrheit der Muslime den islamistischen Terroranschlag auf Charlie Hebdo nicht verurteilt – im Gegensatz zu den „eingeborenen“ Franzosen, die versuchen, ihre Werte von Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit zu verteidigen, jedenfalls außerhalb der Banlieues. Bei den Muslimen unter 25 Jahren sind es in Frankreich sogar 74 Prozent, die meinen, ihre Religion stehe über der Republik. Solch eine Entwicklung, die bei uns von einem Grünen-Justizminister noch gefördert wird, müssen wir stoppen, bevor es zu spät ist.“
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