Sieg der AfD in Karlsruhe ist krachende Klatsche für staatszersetzenden Seehofer

Berlin, 9. Juni 2020. Bezugnehmend auf das Bundesverfassungsgerichts-Urteil in der Klage der AfD gegen Horst Seehofer erklärt Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, dass ein „verfassungswidrig handelnder Verfassungsminister“ nicht tragbar sei und deshalb unverzüglich seinen Hut nehmen müsse.

Wie das Bundesverfassungsgericht am 9. Juni 2020 entschied, hat der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, die Alternative für Deutschland durch die Veröffentlichung eines Interviews auf der Internetseite seines Ministeriums in ihren Rechten verletzt. Seehofer verstieß mit der Veröffentlichung seiner Aussagen auf der Ministeriumsseite gegen das Gebot staatlicher Neutralität und verletzte damit das Recht der AfD auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb, so Brandner:

„Seehofer hat sich bis auf die Knochen blamiert. Ein Verfassungsminister, der gegen die Verfassung, also verfassungswidrig, handelt, ist staatszersetzend und nicht länger tragbar. Wir sind beruhigt, dass das Gericht klargestellt hat, dass die Verfassung auch für grantelnde Bayern gilt, die Wahlkampf auf der Ministeriumsseite betreiben wollen.“

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