Um Schaden von den demokratischen Institutionen abzuwenden beziehungsweise zumindest zu minimieren, wird die AfD-Fraktion in der kommenden Plenarwoche einen Antrag einbringen, damit der Landtag das Ausscheiden von Frau Borchardt aus dem Amt am Landesverfassungsgericht beantragt. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der AfD, Nikolaus Kramer:
„Dass eine Person, die in einer extremistischen Organisationen Mitglied ist, bei einer solchen Wahl die notwendige Zweidrittelmehrheit bekommen hat, hat dem Ansehen des Landtags großen Schaden zugefügt. Es ist davon auszugehen, dass mit der Dauer ihrer Zugehörigkeit auch das Ansehen des Landesverfassungsgerichts Schaden nimmt.
Wir dürfen es nicht zulassen, dass die staatlichen Institutionen in unserem Land derart in Misskredit gebracht werden. Selbstverständlich kann der Landtag eine Verfassungsrichterin nicht einfach abberufen. Er kann aber ihr Ausscheiden beim Landesverfassungsgericht beantragen, woraufhin letzteres dann tätig wird. Dieser Weg muss beschritten werden um deutlich zu machen, dass es keine Zusammenarbeit mit Verfassungsfeinden geben kann.
Es ist traurig, dass es überhaupt erst soweit kommen musste. Die AfD-Fraktion war bei der Wahl die einzige Fraktion, die geschlossen gegen die Wahl von Barbara Borchardt gestimmt hat. Eigentlich hätte das für jede Fraktion, die sich zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennt, eine Selbstverständlichkeit sein sollen.“
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