Berlin, 17. März 2020. GroKo wendet EU-Sonderregel zum Schutz der öffentlichen Ordnung nicht an.
Der Vertrag zur Arbeitsweise der EU enthält eine Klausel, demzufolge EU-Mitgliedsstaaten bei Gefahren für die öffentliche Ordnung Asylgesuche strenger handhaben können, wie der Konstanzer Europarechtler Daniel Thym in der WELT erklärte. Das Bundesinnenministerium hat bisher nicht verlauten lassen, diese Klausel anwenden zu wollen.
Dazu erklärt Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin:
„Das öffentliche Leben kommt in weiten Teilen zum Erliegen, die Wirtschaft geht in die Knie, aber Asylbewerber dürfen weiter ohne Beschränkung einreisen. Bei Asylbewerbern spielt das Corona-Virus plötzlich keine Rolle mehr. Unsere Sicherheit und unsere öffentliche Ordnung sind in Gefahr, und Merkel und Seehofer weigern sich weiterhin, die Grenzen für Asylbewerber zumindest für die Zeit der Corona-Krise zu schließen. Zum Schutz der Menschen in Deutschland ist es dringend notwendig, dass die Bundesregierung von der EU-Sonderregelung Gebrauch macht, die es erlaubt, Asylbewerber zurückzuweisen. Der Nationalstaat kann seine Bürger schützen, wenn er will und entschlossen handelt. Er muss nur wollen. Und der Wille, die Bürger zu schützen, fehlt bei Merkel.“
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