Berlin, 28. Juni 2019. Ein offenkundig nicht beschlussfähiger Bundestag hat nachts unter Missachtung der Geschäftsordnung Gesetze durchgedrückt.
Die AfD-Bundestagsfraktion hatte in der Nacht von Donnerstag, 27. Juni 2019, auf Freitag einen Hammelsprung beantragt, um die Beschlussfähigkeit des Bundestages vor der Abstimmung über eine Gesetzesvorlage festzustellen. Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth hatte diesen Geschäftsordnungsantrag zurückgewiesen.
Beatrix von Storch, Bundesvorstandsmitglied und stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende der AfD im Deutschen Bundestag, kündigt an: „Wir prüfen nun, was wir gegen die Willkür tun können, mit der ein offenkundig nicht beschlussfähiger Bundestag in tiefer Nacht unter erkennbar offener Missachtung der Geschäftsordnung Gesetze durchdrückt. Wir hatten die fehlende Beschlussfähigkeit formgerecht gerügt.“
Der Parlamentarische Geschäftsführer, Jürgen Braun, erklärt dazu: „Frau Roth beugt das Recht. Die Verweigerung der Feststellung der Beschlussfähigkeit ist ein glatter Rechtsbruch, mit dem Frau Roth das Ansehen des Parlaments und das Vertrauen der Bürger in die Institution Bundestag nachhaltig beschädigt. Wichtige Gesetze werden auch gegen die geltenden Regeln durchgepeitscht.“
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