CDU-Landratskandidat Michael Sack schlug vor, das Krankenhaus Wolgast von der Uni-Medizin Greifswald zurückzukaufen. In der Presse machte sich das gut. Aber hängt die Versorgungsqualität direkt vom Eigentümer eines Krankenhauses ab? Wohl eher nicht! Sack wurde auch prompt von seinem Parteifreund, Wirtschaftsminister Glawe, zurückgepfiffen. Die Geschäftsführerin der Uni-Medizin, Marie le Claire, hatte ihn zum Minister zitiert. Fazit: Krachend gescheitert.

Die Idee eines Rückerwerbs des Krankenhauses Wolgast durch den Landkreis ist für die Kommunalpolitik natürlich eine reizvolle Sache. Aber können Kreisverwaltungsbürokraten ein Krankenhaus tatsächlich besser leiten als eine Uni-Medizin? Ein FDP’ler würde sagen: beide sind bloß Bürokraten, die kein eigenes Geld riskieren, also kein Leistungsanreiz. Ganz so drastisch muss man es nicht sehen, aber die Liste an Fragen, die sich stellen, ist doch ellenlang:

Will die Uni-Medizin überhaupt verkaufen? Inzwischen ist völlig klar: nein!

Hätte der Landkreis das Geld für einen Erwerb? Bei 100 Mio. € Schulden: nein!

Müssten also die Schulden des Kreises erhöht werden? Ja! Wäre das gut? Nein!

Reichen die 4,9 % Beteiligung, die der Kreis immer noch hält, nicht aus, um über die Gremien Einfluss auszuben? Ja! Klar! Das geht, wenn man vernünftige Argumente hat.

Findet man als Landkreis besser und schneller Ärzte für eine Verbesserung der Versorgung? Nein! Das hilft nicht!

Müsste der Landkreis nicht ohnehin mit der Uni-Medizin kooperieren, um die Dienste des Personals sicherstellen zu können? Ja! Klar! Das passiert andernorts auch!

Könnte der Landkreis eine Kinderabteilung und eine Geburtshilfe ohne Hilfe der Uni-Medizin oder der Ameos-Klinik Ueckermünde, die in Anklam eine eine Kinderstation mit 16 Betten aufgebaut hat, auf die Beine stellen? Klare Antwort: nein!

Könnte man den Anklamern zumuten, dass die dortigen 16 Kinder-Betten wieder abgeschafft werden? Wohl keine gute Idee!

Könnte das generelle Problem in der Krankenhaus-Finanzierung, die für den ländlichen Raum zu niedrigen Fallpauschalen (DRG), allein durch eine Trägerschaft des Landkreises behoben werden? Eher nicht! Andererseits kann ein politisch aktiver Landrat auch Druck machen, wenn ihm das Krankenhaus nicht gehört, es aber in seinem regionalen Zuständigkeitsbereich liegt.