Das unabhängige Überwachungsgremium der UN-Aarhus-Konvention hat die Beschwerde der Umweltrechtsorganisation Green Legal Impact Germany (GLI) gegen das LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) als „vorläufig zulässig“ eingestuft, da eine Verletzung von Beteiligungsrechten vorläge. Dazu erklärt die energiepolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Petra Federau:
„Das markiert hoffentlich den Anfang vom Ende für das LNG-Beschleunigungsgesetz und damit für das LNG-Terminal Mukran. Es spricht Bände, wenn demokratische Beteiligungsrechte mit Füßen getreten werden, um eine unliebsame Entscheidung durchzudrücken. Wohlgemerkt von jenen, die immer wieder von Demokratie und Beteiligungsrechten sprechen – aber nur, wenn es ihnen passt? Würden es Habeck & Co. ernst meinen, würden sie ein Moratorium für den weiteren LNG-Ausbau erlassen.
Die Verkürzung von Beteiligungsrechten steht im Widerspruch zu völkerrechtlichen Vorgaben. Die Bürger wurden unzureichend bei konkreten Projektentscheidungen als auch im Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Die skandalöse Sassnitzer Stadtvertretersitzung, in welcher mit Einschüchterungsversuchen und Halbwahrheiten gegen die Bürger agitiert wurde, gilt als herausragendes Negativbeispiel.“
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