Heute stand die abschließende Beratung des Integrationsgesetzes auf der Tagesordnung des Sozialausschusses. Die AfD-Fraktion hatte hierzu bereits in der vergangenen Woche einen umfassenden Änderungsantrag als Gegenentwurf vorgelegt. Die Beratung wurde ohne Angaben von Gründen durch die rot-rote Ausschussmehrheit um eine Woche verschoben. Zur Vertagung erklärt der migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jan-Phillip Tadsen:
„Unser Antrag umfasst grundsätzliche Änderungen des vorliegenden Gesetzes der Landesregierung, um die Integrationsfähigkeit in Mecklenburg-Vorpommern mit konkreten Ideen in die Zukunft zu führen. Anstatt diese Vorschläge offen mit uns zu diskutieren, hat es die rot-rote Koalition heute nicht einmal vermocht, die Vertagung auch nur mit einem einzigen Wort zu begründen. Der ganze Vorgang ist nichts anderes als ein argumentativer Totalausfall der regierungstragenden Fraktionen.
Die Ziele unserer Gesetzesänderungen sind klar umrissen: eine Politik der Migrationsbegrenzung, umfassende Anstrengungen für den Spracherwerb, klare Verbindung zwischen Bleiberecht und Integrationsperspektive sowie ein jährlicher Landesmigrationsbericht, der auch Probleme und Kosten transparent macht. Ein ausdrückliches Verbot, einen Migrationshintergrund bei Einstellung oder Beförderung im öffentlichen Dienst, positiv oder negativ zu berücksichtigen, schützt die Integrität der Verwaltung. Mit der Einführung eines Remigrationsbeauftragten schaffen wir eine institutionelle Voraussetzung für die überfällige Politikwende in dieser andauernden Migrationskrise.“
Redaktioneller Hinweis:
Gesetzentwurf der Landesregierung und Änderungsantrag der AfD-Fraktion:
Änderungsantrag der AfD-Fraktion
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