Auf der Videokonferenz des Landesvorstandes der SPD, an welcher u.a. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig teilnahm, wurden am vergangenen Freitag unter anderem Forderungen nach einem Mindestlohn von 15 Euro und einem bedingungslosen Grunderbe von 60.000 Euro laut. Zur Forderung eines Mindestlohns von 15 Euro erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Michael Meister:
„Das einzige was die SPD kann, ist umverteilen und mit noch mehr Geld die Bürger milde stimmen. Durch die ständige Anhebung des Mindestlohns wird nicht ein einziger Arbeitsplatz zusätzlich geschaffen. Ganz im Gegenteil, es ist zu befürchten, dass diese weitere Anhebung zu Entlassungen führen wird. Anstatt das Arbeitnehmerbrutto immer weiter zu erhöhen, sollte das Monatsnetto größer ausfallen. Weniger Abgaben, z.B. auf Energie- und Spritpreise, entlasten den Geldbeutel und schieben den Umverteilungsfantasien der SPD einen Riegel vor.
Die populistische Forderung zeigt lediglich die panische Angst der SPD vor weiterem Stimmenverlust in der Bevölkerung. Es braucht wirtschaftlich starke Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, dann sollte sich das Thema Mindestlohn mittelbar in Teilen von selbst lösen. Die Schwesig-Landesregierung und die SPD haben hier seit rund 30 Jahren aber keine substantiellen Lösungen geliefert. Ohne grundsätzliche Kurskorrektur wird unser Bundesland weiter auf den abgeschlagenen Plätzen verharren.“
Zur Forderung eines bedingungslosen Grunderbes ergänzt der finanz- und wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Schmidt:
„Die Bundes- und Landeskassen sind leer und wir befinden uns in einer wirtschafts- und geopolitischen Krisensituation. Ein bedingungsloses Grunderbe von 60.000 Euro ist ein anderer Schnack als ein 200 Euro Geschenk für einen Kulturpass. Wer ernsthaft 18-jährigen ohne Lebenserfahrung eine solch ominöse Summe in die Hand drücken möchte, der hat das Prinzip einer effizienten Förderung nicht verstanden.
Keine Bank oder Privatperson der Welt würde Personen 60.000 Euro auch nur leihen, nur weil sie das Kriterium erfüllen, 18 Jahre alt zu sein. Zumal die Finanzierung durch eine Erhöhung der Erbschaftssteuer eine Steuererhöhung ist. Wir lehnen das entschieden ab.“
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