Laut Presseberichten hält der Bundesrechnungshof die geplante Schuldenaufnahme des Bundes zur Finanzierung des Energiekosten-Schutzschirms für verfassungswidrig. Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Martin Schmidt:
„Die geplante Ausgestaltung der Gaspreisbremse wurde bereits vielfach kritisiert. Enttäuschend ist insbesondere, dass die schwache Bremswirkung erst ab 1. März 2023, d.h. am Ende der Heizsaison, kommen soll. Jetzt kommen auch mögliche schwere Rechtsmängel bei der Finanzierung hinzu. Wann und welche dringendst benötigte Hilfe der Bund überhaupt auf die Kette kriegt, bleibt zweifelhaft. Deshalb muss die Landesregierung handeln: sie muss jetzt mit Landesmitteln den Bürgern über die Wintermonate helfen, bis hoffentlich vom Bund Entlastung kommt.
Schwesig darf die Bürger nicht in Dunkelheit und Kälte sitzen lassen, bis Scholz in Berlin seinen Geldbeutel gefunden hat.“
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