Zum Ende des Ermittlungsverfahrens gegen die „Nordkreuz“-Gruppe erklärt der Obmann der AfD-Fraktion im NSU-Untersuchungsausschuss Paul Timm:

„Auch mit Einstellung des Verfahrens, aus mangelndem Tatverdacht, bleibt uns der Sachverhalt erhalten. Wir werden beantragen, sämtliche Akten zum Nordkreuz-Ermittlungsverfahren vollumfänglich in die weitere Aufklärungsarbeit des frisch aufgelegten Untersuchungsausschusses einzubeziehen. Eine ehrlich gemeinte, objektive und umfassende Aufklärung der Sachverhalte, ohne parteipolitische Befindlichkeiten, sollte im Blick aller Fraktionen sein.

Da es keine laufenden Ermittlungen mehr aufgrund des Mangels an Tatverdacht gibt, sollten seitens der Behörden keine Hemmnisse bestehen, die Akten an die Mitglieder des Untersuchungsausschusses vollständig auszuhändigen. Das sollte auch im Interesse der Fraktionen sein, welche der Nordkreuz-Gruppe ein hohes Gefährderpotential und mannigfaltige Querverbindungen in bestimmte Milieus unterstellen.“

 

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