Rostocker Studenten sehen sich durch 2G-Regelung von Lehrveranstaltungen ausgeschlossen. Hierzu erklärt die Hochschulpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner:

„Die Spaltung der Gesellschaft hat längst die Universitäten unseres Landes erreicht und gefährdet die Freiheit von Forschung und Lehre. Obwohl gesund und getestet, wird Studenten nach wie vor der Zugang zu Lehrveranstaltungen der Universität Rostock untersagt.

Das ist umso unfassbarer, da nun selbst Baden-Württemberg, das eine ungleich höhere Bevölkerungsdichte aufweist als MV, flächendeckend die 2G Regel an Hochschulen außer Vollzug setzt. MV sticht auch hier wieder durch besonders restriktive Maßnahmen hervor.

Abgesehen davon, dass das Recht auf Bildung und Hochschulbildung grundsätzlich geschützt ist, steht der Staat in der Pflicht, insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels für akademische Qualifizierung zu sorgen und die Universitäten ebenso offen zu halten wie die Schulen.

Wir fordern den freien Zugang von getesteten und also gesunden Studenten zu allen Lehrveranstaltungen, Bibliotheken und Laboren. Die obrigkeitsstaatliche und exekutiv durchregierte Maßnahmenpolitik darf junge motivierte Menschen nicht im Sinne einer Corona-Apartheit bei Studien und Praktika behindern“.

 

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