Das Oberlandesgericht in Rostock entschied heute, dass der Ankauf der Luca-App durch das Land rechtswidrig war. Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Schmidt:

 

„Zwar war es gerechtfertigt, aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Dringlichkeit keine europaweite Ausschreibung durchzuführen, es wäre jedoch zwingend notwendig gewesen, weitere Angebote aus Deutschland einzuholen. Es entsteht, wie so oft, der Eindruck der Vetternwirtschaft. Wer weiß, welches Geflecht hier für den Zuschlag der 440.000 Euro-Landeslizenz gesorgt hat, zumal der Nutzen der App umstritten ist.

 

Die AfD-Fraktion fordert in Zukunft unbedingte Transparenz bei Ausschreibungen. Eine Wettbewerbsverzerrung seitens der Landesregierung ist untragbar!“

 

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