Heute war der Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk (NDR-Staatsvertrag) Thema im Innenausschuss. Die Neufassung enthält „zeitgemäße“ Vorgaben zur geschlechterparitätischen Besetzung von Rundfunk- und Verwaltungsrat. Diese sollen nicht nur paritätisch mit Männern und Frauen besetzt sein, sondern bei Ausscheiden eines Mitglieds, muss auf einen Mann eine Frau und auf eine Frau ein Mann folgen. Allerdings mit einer Ausnahme: „Die Entsendung eines diversen Mitglieds ist jederzeit möglich.“ Dazu erklärt der AfD-Landtagsabgeordnete Horst Förster:

 

„Das Prinzip der Geschlechterparität ist das Gegenteil von Gleichberechtigung und Chancengleichheit. Denn niemand darf nach dem Grundgesetz wegen seines Geschlechts bevorzugt oder benachteiligt werden. Es sollte stets alleine auf die Eignung ankommen, egal ob Frau oder Mann.

 

Völlig absurd ist die Regelung, dass bei Neubesetzungen stets einem Mann eine Frau und einer Frau ein Mann folgen muss, wobei diverse Personen privilegiert werden. Eignung ist dabei nur noch zweitrangig.

 

Hochgebrochen heißt das, dass nach Merkel jetzt nur ein Mann oder eine diverse Person Kanzler werden kann. Das zeigt den ganzen Irrsinn, den vom Genderwahn getriebene Politiker zu produzieren in der Lage sind, leider inzwischen auch aus der CDU.“

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