Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag gegen den Corona-Hilfsfonds der EU nun doch abgelehnt. Dazu erklärt der europapolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Christoph Grimm:
„Das ist sehr unglücklich, denn es war völlig richtig, dass das Gericht die Ratifizierung im März zunächst gestoppt hat. Damals hat es dem Bundespräsidenten verboten, das Gesetz auszufertigen. Nicht einmal vier Wochen hat das letzte große Bollwerk gegen die vereinigten Staaten von Europa, Karlsruhe, nun gehalten. Trotz offenbarer Verletzung eigener EU-Verträge und unserer Verfassung steht der Weg in die Schulden- und Haftungsgemeinschaft nunmehr offen und Deutschland muss im ungünstigsten Fall mit 750 Milliarden Euro dafür geradestehen. Aber die Macht des Faktischen war am Ende offenbar doch einfach zu groß. Ob nun mit oder ohne Corona, die Mittelmeerländer brauchen dringend schnelles Geld, das ihnen bereits länger versprochen ist und das sie bereits fest eingeplant haben.
Dabei waren zarte Hoffnungen auf das Verfassungsgericht nach Verkündung des Hängebeschlusses vom 26.03.2021 nicht unbegründet. Gerade die vorsitzende Richterin des zuständigen zweiten Senats, Doris König, ist ausgewiesene Spezialistin auf dem Gebiet ‚verfassungsrechtlicher Probleme des europäischen Integrationsprozesses‘. Zu diesem Thema hatte sie immerhin ihre Habilitationsschrift verfasst.
Ich frage mich nun, was eigentlich passiert wenn das Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren zu dem Ergebnis kommen sollte, dass das Gesetz doch verfassungswidrig ist. Ein Ratifizierungsgesetz kann man nach der Unterschrift nicht mehr annullieren, es ist völkerrechtlich verbindlich, nur Nachverhandlungen kommen noch in Betracht. Der Marsch in den Zentralstaat scheint nicht mehr zu stoppen und zudem irreversibel. Als einziger Ausweg ist der von der AfD geforderte Dexit deshalb völlig konsequent und folgerichtig.“
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