In Reaktion auf eine Pressemitteilung der AfD-Fraktion zur fehlenden Durchsetzung der Ausreisepflicht hat Innenminister Torsten Renz behauptet, dass „alle rechtlich und tatsächlich möglichen und zulässigen Schritte unternommen [werden], um den Aufenthalt von Personen zu beenden, […] die kein Bleiberecht haben.“ Hierzu erklärt der migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Horst Förster:

 

„Diese Stellungnahme belegt das Versagen des Innenmisters in der Rückführungsfrage. Der Minister sollte wissen, dass das geltende Aufenthaltsgesetz es jederzeit ermöglicht1, die von uns geforderten Ausreiseeinrichtungen und eine eigene Abschiebungshaft in Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen. Die Begründung des Ministers ist deshalb nichts anderes als die Verschleierung seiner eigenen politischen Ohnmacht.

 

Die seit Jahren massenhaft scheiternden Abschiebungen sind ein Offenbarungseid dieser Regierung. Wenn Herr Renz den Abbruch von über hundert Rückführungsmaßnahmen im letzten Jahr aufgrund renitenten Verhaltens oder schlicht durch Untertauchen damit rechtfertigt, dass Möglichkeiten unseres Landes erschöpft seien, dann ist das eine öffentliche Selbstaufgabe des Rechtsstaates. Ich fordere Herrn Renz auf, die Zeit bis zur nächsten Wahl zu nutzen, um Versäumnisse der Vergangenheit zu korrigieren und einen klaren Akzent bei der Rückführung ausreisepflichtiger Personen zu setzen.“

 

 

Redaktioneller Hinweis:

[1] Siehe hierzu die §§ 61 (2) und 62 des Aufenthaltsgesetzes.

 

Kleine Anfrage des Abgeordneten Förster und Antwort der Landesregierung: Dokument befindet sich im Anhang.

 

 

 

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