Berlin, 6. Mai 2020. Die Koalitionsfraktionen planen, Möglichkeiten zu schaffen, die Bundestagswahl zukünftig als reine Briefwahl durchführen zu können, etwa wenn ‚Notlagen‘ wie Pandemien vorlägen.

Als stellvertretender Bundessprecher kritisiert Stephan Brandner derartige Ideen als undemokratisch sowie verfassungswidrig und positioniert sich strikt dagegen:

„Die sehr große Altparteienmehrheit im Bundestag hat stets die Möglichkeit, jederzeit eine Notlage auszurufen und so Wahlen, wie wir sie von je her kennen und wie wir sie weiter durchführen wollen, zu verhindern. Briefwahlen ermöglichen ein hohes Maß an Manipulation; bereits bei vergangenen Wahlen wichen die Ergebnisse der Briefwahl signifikant von denen der Präsenzwahl ab. Zudem wäre so etwas auch ein massiver Verstoß gegen Art. 38 Abs. 1 GG und dort insbesondere gegen den Grundsatz der geheimen Wahl.“

Der Beitrag Stephan Brandner: Bundestagswahl als Briefwahl ist verfassungswidrig und öffnet die Schleusen für Wahlbetrug! erschien zuerst auf Alternative für Deutschland.