Berlin, 2. April 2020. Zum EuGH-Urteil gegen Tschechien, Ungarn und Polen wegen Verstößen gegen Ratsbeschlüsse bei der Umverteilung von Asylanten innerhalb der EU erklärt Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin:
„Tschechien, Ungarn und Polen haben sich geweigert, den Beschluss der EU umzusetzen und für die gescheiterte EU-Asylpolitik in ihren Ländern die Folgen zu tragen.
Das EuGH-Urteil greift in unerträglicher Weise in die Souveränitätsrechte dieser Länder ein und macht die AfD-Forderung nach Reform der EU an Haupt und Gliedern noch dringlicher.
Solch unangemessene Eingriffe in die nationale Souveränität der EU-Mitgliedsstaaten lehnen wir vehement ab. Das Asylrecht gehört in die Hand der Nationalstaaten und nicht nach Brüssel.“
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