Berlin, 6. März 2020. Dr. Sylvia Limmer, Beisitzerin im Bundesvorstand und EU-Abgeordnete, nimmt zum in dieser Woche verabschiedeten Klimagesetz Stellung:
,,Die Europäische Kommission hat in dieser Woche das sogenannte Klimagesetz veröffentlicht. Darin wird die Klimaneutralität bis 2050 innerhalb der Europäischen Union als oberstes Ziel ausgegeben. Es ist das erste Mal, dass derartige Ziele in einem Gesetz verankert werden – und daher verpflichtend für alle Mitgliedstaaten sind.
Damit nicht genug, werden alle zukünftigen und bereits in der Vergangenheit verabschiedeten Gesetze dahingehend überprüft, ob sie in Einklang mit den im Klimagesetz festgelegten Zielen stehen. Für die zukünftigen Gesetze dienen dabei die Berichte von UN-Konferenzen oder des IPCC, des sogenannten Weltklimarates, als Grundlage. Dass eine Fokussierung auf die Inhalte von Berichten, die von politischen Institutionen kommen, hochproblematisch ist, muss eigentlich nicht gesondert hervorgehoben werden. Offenbar sehen das die Gretajünger – Greta war bei der Präsentation des Gesetzes neben von der Leyen auf dem Podium anwesend – in der Kommission jedoch anders.
Die EU-Kommission will darüber hinaus sogar in regelmäßigen Abständen die Vereinbarkeit der nationalen Energie- und Klimapläne sowie der zwei jährlichen Fortschrittsberichte mit den Zielen des Klimagesetzes bzw. dem von der Kommission aufgestellten Fahrplan – also ob die anvisierten Schritte fristgerecht erreicht werden – prüfen. Das kann im Falle dessen, dass sie diese Bedingungen nicht erfüllen, zu ,Empfehlungen‘ führen, diese entsprechend anzupassen.
Das kann durchaus als Eingriff in die Handlungen der nationalen Regierungen verstanden werden. Ein weiterer Angriff auf die Souveränität der Nationalstaaten, ein weiterer Angriff auf das Subsidiaritätsprinzip. Letzteres wird bereits dadurch ausgehöhlt, dass eine Notwendigkeit des Handelns auf der höchsten Ebene – worunter die Kommission natürlich sich selbst versteht – suggeriert wird. Offizielle Begründung, die auch bereits in den Verträgen der EU implementiert ist: Da das Klima nicht an den Grenzen endet, könne ein einzelner Mitgliedstaat keine adäquaten Maßnahmen treffen, was nur die EU könne. Das Prinzip der Subsidiarität ist daher de facto bereits ausgeschlossen in Bezug auf die Klimathematik.
Dass die Transition zur Klimaneutralität laut Gesetzesentwurf unumkehrbar sein soll, lässt tief blicken. Es existiert keinerlei Bezug auf außereuropäische Maßnahmen, was der klimadiktatorischen Gesetzgebung der Kommission den letzten Feinschliff verpasst. Die Kommission sieht sich als Messias und möchte im Alleingang die Welt retten. Stattdessen wird sie lediglich die deutsche Wirtschaft dauerhaft ruinieren.‘‘
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