Berlin, 19. Februar 2020. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am 6. Februar 2020 im Rahmen ihrer Afrikareise im südafrikanischen Pretoria unter anderem die Wahl des thüringischen Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich einen Vorgang genannt, der „unverzeihlich“ sei und dessen Ergebnis „wieder rückgängig“ gemacht werden müsste. Das Bundespresseamt hat die Mitschrift dieser Pressekonferenz anschließend auf der Webseite der Bundesregierung veröffentlicht, vergleiche hier: bundesregierung.de.

Mit diesen Äußerungen, die in keinerlei Bezug zur Erfüllung ihrer amtlichen Aufgabe stehen, hat Frau Merkel allerdings die Amtspflichten zur neutralen und sachlichen Wahrung ihres öffentlichen Amtes verletzt sowie gegen das Sachlichkeits- und gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Weil dadurch die Alternative für Deutschland (AfD) in ihren Rechten eklatant verletzt worden ist, hat der AfD-Bundesvorstand am 18. Februar 2020 sowohl die Bundeskanzlerin als auch die Bundesregierung und das Bundespresseamt abmahnen lassen. Sollten die beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen nicht bis zum 26.02.2020 gegenüber der Alternative für Deutschland abgegeben worden sein, behält sich der AfD-Bundesvorstand gerichtliche Schritte vor.

Vorstandsmitglied Dr. Alexander Wolf kommentiert das wie folgt:

„Die Bundeskanzlerin hat wieder einmal gezeigt, dass ihr grundsätzliche Prinzipien unseres Rechtsstaates offenbar fremd geblieben sind. Merkels Vorgehen entspricht nicht der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland. Die AfD wird deshalb zur rechtlichen Klärung der Angelegenheit im Bedarfsfall bis zum Bundesverfassungsgericht gehen.“

Die drei Abmahnungen des AfD-Bundesvorstandes können Sie hier herunterladen:

Der Beitrag AfD mahnt Bundeskanzlerin, Bundesregierung und Bundespresseamt ab erschien zuerst auf Alternative für Deutschland.