Berlin, 18. Februar 2020. In Schwerin ist nach einem Bericht der Welt die Abschiebung eines Asylbewerbers abgebrochen worden, nachdem dieser die Frage der Polizei, ob er abgeschoben werden wolle, verneint habe.
Dazu teilt der Ehrenvorsitzende, Dr. Alexander Gauland, mit:
„Dieser absurde Fall steht exemplarisch für das völlige Versagen der deutschen Abschiebepolitik. Es ist aberwitzig, dass die Polizei bei einer Abschiebung vorher das Einverständnis des Betroffenen einholt. Was kommt als nächstes?
Dadurch wird unser Rechtsstaat der Lächerlichkeit preisgegeben. Ein Staat, der nicht willens oder in der Lage ist durchzusetzen, wer sich innerhalb seiner Grenzen aufhalten darf und wer nicht, macht sich völlig unglaubwürdig. Die Folgen sind fatal: Wer einmal nach Deutschland eingereist ist, kann praktisch für immer in Deutschland bleiben, selbst wenn er illegal über die Grenze gekommen ist und keinen Anspruch auf Asyl hat. Das machen auch die ständig sinkenden Abschiebezahlen deutlich.
Bundesinnenminister Horst Seehofer muss seinen zahllosen Ankündigungen einer Abschiebeoffensive endlich Taten folgen lassen und dafür sorgen, dass ausreisepflichtige Ausländer das Land auch tatsächlich verlassen. Und man muss immer wieder daran erinnern: Würden die deutschen Grenzen konsequent kontrolliert und Asylbewerber, die aus einem sicheren Drittland nach Deutschland einreisen wollen, sofort abgewiesen werden, gäbe es derartige Fälle überhaupt nicht.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu sogenannten ‚Push-Backs‘, d. h. zu Kollektivausweisungen von illegal eingedrungenen Migranten in die EU, sieht jedenfalls keinen Verstoß Spaniens bei der sofortigen Rückführung illegaler Eindringlinge. Auf Grundlage dieses Urteils kann auch Deutschland illegal zugewanderte Migranten wieder ausweisen bzw. an der Grenze zurückweisen.“
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