In der Fragestunde der Abgeordneten im Landtagsplenum wird jedem Landtagsabgeordneten als Individualrecht die Möglichkeit einer direkten Befragung der Landesregierung eingeräumt. Bei der Befragung der Bildungsministerin wurde diese von Prof. Dr. Ralph Weber nach der Überprüfung der fachlichen und sprachlichen Eignung von ausländischen Lehrkräften befragt. Dazu erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Prof. Dr. Ralph Weber:
„Die Ministerin beantwortete nur den Teil nach der fachlichen Eignung, ging aber mit keinem Wort auf die ausdrücklich mitbefragte sprachliche Eignung ein. Als ich darauf hinwies, wurde dies als Nachfrage gewertet. Da nur eine Nachfrage zulässig ist, konnte die eigentlich vorgesehene Nachfrage nicht mehr gestellt werden. Damit wird durch willkürliche Nichtbeantwortung von Teilfragen dem einzelnen Abgeordneten die weitere Fragemöglichkeit genommen. Dies stellt einen bedenklichen Eingriff in die Individualrechte eines jeden Landtagsabgeordneten dar, der so nicht hingenommen werden darf.“
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