Der Bericht des Bürgerbeauftragten und seine Stellungnahme im Sozialausschuss machen deutlich, dass gerade der Bereich der Verwandtenpflege durch die Verwaltungen sehr stiefmütterlich behandelt wird. Hierzu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Weber:
„Diese Tendenz, die private häusliche Pflege zu vernachlässigen, zeigt eines der großen Defizite unseres Pflegerechts auf. Und dies, obwohl der weitaus größte Teil aller Pflegeleistungen von Verwandten und im häuslichen Bereich erbracht wird. Hier ist ein erheblicher Nachholbedarf festzustellen. Gerade deshalb setzt die AfD sich für die Einführung eines Landespflegegeldes für diejenigen ein, die solche Pflegeleistungen für Verwandte im häuslichen Bereich erbringen.“
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