Pressemitteilung AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
14.09.2017
+++ „Prepper-Szene“: Kommission darf keinen Generalverdacht schüren +++
Im Innenausschuss wurde heute über die sogenannte Prepper-Szene sowie den Anti-Terroreinsatz von Güstrow gesprochen. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Nikolaus Kramer:
„Es ist ja schön und gut, dass sich die Landesregierung näher mit der ‚Prepper-Szene‘ beschäftigt. Dies darf aber nicht dazu führen, dass jeder, der sich 20 Dosen Ravioli in den Schrank stellt, gleich als möglicher Terrorist abgestempelt wird. Es war die Bundesregierung, die 2016 den Rat gab, die Bürger sollten für mögliche Krisenfälle Lebensmittel für zwei Wochen bunkern. Gerade die Älteren werden wissen, dass es früher üblich war, größere Lebensmittelreserven anzulegen. Hier muss mit Augenmaß und differenziert vorgegangen werden.
Im Zusammenhang mit den am 28. August sichergestellten Aktenordnern wurde heute deutlich, dass es offensichtlich keine ‚Todesliste‘ gibt, von der zu Beginn die Rede war. Dennoch ist es wichtig, die Ermittlungen schnellstmöglich voranzutreiben, um eventuelles Gefahrenpotenzial für dort genannte Personen und Vereinigungen zu erkennen und zu minimieren. Mit dem Terrorismusverdacht stehen schwere Vorwürfe gegen Polizeibeamte im Raum, die es aufzuklären gilt, um das Vertrauen der Bürger in die Landespolizei nicht zu beschädigen. Sollte sich herausstellen, dass die Vorwürfe nicht zutreffen, müssen die Beschuldigten vollumfänglich rehabilitiert werden.
Was den Einsatz gegen drei Islamisten in Güstrow angeht, ist heute wenig Neues ans Tageslicht gekommen. Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die Landespolizei Gefahrenabwehr vor Straftatenverfolgung gestellt hat. Hier wurde offenbar eine Gefahr für unsere Bürger eingedämmt.
Federführend bei den Ermittlungen war die Generalbundesanwaltschaft. Umso unverständlicher ist es, dass Innenminister Caffier diesen komplexen Einsatz als seinen Erfolg verkaufen wollte. Gerade nachdem die Beschuldigten nicht in Gewahrsam genommen werden konnten, waren dann aber plötzlich Gerichte und Bundesanwaltschaft verantwortlich. Caffier steht in der Pflicht, die wachsende Radikalisierung von vermeintlich gut integrierten Moslems konsequenter anzugehen und die Kommunikation zwischen den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern zu verbessern.“
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