Meuthen/Wolf: EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Anleihekäufen
Berlin, 5. Mai 2020. Der Hammer hängt in Berlin und Karlsruhe, nicht in Brüssel oder Luxemburg! Das Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank zur Stabilisierung des Euro ist zum Teil nicht verfassungskonform, gab heute das Bundesverfassungsgericht bekannt. Dazu erklären Prof. Dr. Jörg Meuthen, Bundessprecher, und Dr. Alexander Wolf, Bundesvorstandsmitglied: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts beinhaltet Sprengstoff. Das Verfassungsgericht [...]