Berlin, 22. Dezember 2020. Medienberichten zufolge hat das Bundesverfassungsgericht die vorläufige Erhöhung des Rundfunkbeitrags abgelehnt. Damit sind die Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio gescheitert.

Stephan Brandner, stellvertretender Bundesvorsitzender, begrüßt diese Entscheidung und macht deutlich, wie wichtig es sei, dass die Öffentlich-Rechtlichen in ihre Schranken gewiesen werden:

„Die Öffentlich-Rechtlichen haben vom Bundesverfassungsgericht die erste Klatsche erhalten, was ein großer Erfolg für die Alternative für Deutschland ist. Nur wir stehen zwar für die gänzliche Abschaffung der zwangsfinanzierten GEZ-Sender – und nicht nur für den Verzicht auf eine Erhöhung – aber trotzdem ist der Weg der richtige.

Gerade jetzt, wo viele Menschen vor den Trümmern ihrer Existenz stehen, ist eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages undenkbar. Ich hoffe für alle Bürger und Zwangszahler sehr, dass diese Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch in der Hauptsache Bestand haben wird.“

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